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AUSSCHREIBUNG 2012
LIEDERMACHER


Der Wettbewerb richtet sich an alle Liedermacher, Songpoeten, Bands, Chöre, Singgruppen aller Stilrichtungen, die Programme in schwäbischer Mundart verfassen (Text und Melodie) und auf der Bühne darstellen, unabhängig von deren Wohnort. Zum Wettbewerb zugelassen sind Amateure, nebenberufliche und professionelle Künstler.

Eingereicht werden können zwei Lieder, Chansons, Balladen die zusammen die Länge von 12 Minuten nicht überschreiten dürfen. Coverversionen sind nicht zugelassen. Möglich ist das Einreichen auf CD, DVD oder USB-Stick. Die Aufnahmequalität spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Personen, die an der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind.

Preise
1. Preis 2500 Euro
2. Preis 1000 Euro
3. Preis 750 Euro
weitere Sachpreise
Publikumspreis 500 Euro

Die Preise können für gleichwertige Arbeiten aufgeteilt werden. Außerdem erhalten die Preisträger eine einjährige kostenfreie Mitgliedschaft im Verein „schwäbische mund.art“.

Bei mehr als acht Einsendungen wird die fachkundige Jury eine Vorauswahl treffen. Die in die engere Wahl gekommenen Beiträge werden bei einem Mundartfest am 14. Oktober 2012 in der Rottenburger Festhalle der Jury und der Öffentlichkeit vorgestellt und bewertet. Die Preisträger werden im An­schluss festgestellt und geehrt. Die Preisträgerveranstaltung wird von SWR Tübingen aufgezeichnet und gesendet. Die Aufzeichnung dient als Grundlage für eine CD. Der Verein schwäbische mund.art erhält das Recht, eingesandte und preisgekrönte Beiträge auf einer CD zu veröffentlichen. Die Teilnehmer geben dieses Recht kostenlos ab. Die Veröffentlichung von eingereichten Beiträgen durch die Teilnehmer bleibt davon unberührt.

Die zur Schlussveranstaltung in Rottenburg eingeladenen Künstler treten dort honorarfrei auf. Über das Ergebnis des Wettbewerbs werden alle Interpreten benachrichtigt. Nicht prämierte Beiträge werden zurückgesandt. Der Verein erhebt auf diese Beiträge keine Rechte. Der dem Verein zugehende Erlös aus der geplanten Verbreitung des Bild- oder Tonträgers ist der finanzielle Grundstock für den nächsten Wettbewerb.

Jury
Die neutrale Jury besteht aus Vertretern des Vereins „schwäbische mund.art e.V.“ und externen Fachleuten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendeschluss ist der 15. Juni 2012
Die Teilnehmer senden ihre Arbeiten mit einem Begleitschreiben, das persönliche Angaben des Künstlers enthält, ausreichend frankiert an:

schwäbische mund.art e.V.
z. Hd. Wulf Wager
In der Halde 20 . 72657 Altenriet
info@sebastian-blau-preis.de